Rehabilitationssport

Vorrangiges Ziel des Rehasports ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Patienten für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen und selbstständigen Bewegungstraining zu motivieren. Rehasport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung des Bewegungs- und Stützapparates in Betracht kommen. Die Erfahrung zeigt, dass durch regelmäßiges Training eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Rehasport umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten und kann von jedem Arzt verordnet werden.

Diese Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und fällt somit auch nicht in das Budget des Arztes. Die dementsprechende Verordnung erhalten Sie bei uns in den Praxen. Nach Ihrem Arztbesuch muss die Verordnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht werden.

Für den Rehabilitationssport fallen für Sie keinerlei Kosten an.

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an Ihren Therapeuten!

Rehabilitationssport bieten wir hier an:


Umzug unserer Praxis in Hilden ab dem 1. Mai

Ab dem 1. Mai 2024 finden Sie unsere Praxis in Hilden in der Schwanenstraße 5-11, etwa 240 Meter von den bisherigen Praxisräumen in der Hofstraße entfernt. Hier finden Sie den neuen Standort auf Google Maps!

Wir freuen uns, Sie dort begrüßen zu dürfen.